AGB Designfit

Hinweis zum Urheberrecht von Oliver Stenzel, Designfit


Jegliche Werke (z.B. Entwürfe, Präsentationen, Angebote), die Oliver Stenzel, Designfit vor Vertragsschluss oder danach dem Kunden zugänglich macht, ohne dass dem Kunden hieran ein Nutzungsrecht vertraglich eingeräumt wird (sei es, weil der Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt zustande kommt oder der Kunde die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt), darf der Kunde weder ganz noch in Teilen ohne vorherige Zustimmung von Oliver Stenzel, Designfit verwenden oder an Dritte weitergeben.

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass alle Rechte des Geistigen Eigentums an solchen Werken, einschließlich Urheberrechten und urheberrechtlichen Nutzungsrechten sowie Know-how und Expertise Oliver Stenzel, Designfit zustehen, und der Kunde soll kein Recht, keinen Anspruch und keine Beteiligung auf oder an diesem Geistigen Eigentum haben, soweit nicht ausdrücklich von Oliver Stenzel, Designfit an den Kunden eingeräumt.

Dem Kunden ist bekannt, dass dem Urheber nach § 32 UrhG ein Anspruch auf angemessene Vergütung auch ohne Vereinbarung zusteht und er zudem gegen eine Nutzung seiner Werke ohne seine Erlaubnis aus den §§ 97 ff. UrhG gegen den unberechtigten Nutzer vorgehen kann. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken nach den §§ 106 ff. UrhG strafbar sein kann.

 


AGB Designfit

 

Eine Beauftragung von Oliver Stenzel, Designfit erfolgt stets auf Basis der nachstehenden Bedingungen:


I. Nutzungsrechte; Urhebernennung

 

(1)   Arbeitsergebnis ist das Endergebnis, welches Oliver Stenzel, Designfit im Rahmen des Auftrags für den Kunden entwickelt. 

(2)   Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde an den Arbeitsergebnissen von Oliver Stenzel, Designfit, sofern deren Überlassung Vertragsgegenstand ist, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks. Ein Recht zur Unterlizenzierung besteht ebenfalls nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks und für eigene Zwecke des Kunden. Der Kunde erhält insbesondere nicht das Recht, das Arbeitsergebnis zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen.

(3)   Das Nutzungsrecht des Kunden entsteht erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung an Oliver Stenzel, Designfit. Soweit dem Kunden zuvor schon die Verwendung der Arbeitsergebnisse gestattet wird, ist diese Nutzungsrechteeinräumung auflösend bedingt für den Fall, dass der Kunde die Vergütung nicht wie vertraglich geschuldet, bezahlt. Es bleibt Designfit – Oliver Stenzel dann unbenommen, die Arbeitsergebnisse anderweitig zu verwenden.

(4)   Sofern die Parteien die Zahlung von Lizenzgebühren vereinbaren, hat der Kunde die Pflicht, Oliver Stenzel, Designfit über jede lizenzgebührenpflichtige Nutzung (z.B. erneute Produktion) des Arbeitsergebnisses unaufgefordert, unverzüglich und umfassend zu informieren.

(5)   Ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung, erhält der Kunde keine Rechte für unbekannte Nutzungsarten.

(6)   Eine Miturheberschaft des Kunden an den Arbeitsergebnissen entsteht nur den in gesetzlichen geregelten Fällen. Das bloße Mitteilen von Ideen ist im Zweifel nicht als schöpferischer Beitrag im Sinne des Urheberrechts zu werten.

(7)   Oliver Stenzel, Designfit ist stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsergebnis in deutlicher Weise als Urheber zu nennen (z.B. bei Webseitendesign im Impressum der Webseite, bei der Abbildung von Arbeitsergebnissen in räumlicher Nähe zur Abbildung usw.). 

(8)   Dem Kunden ist bekannt, dass eine Verletzung des Urheberrechts oder der oben genannten Regelungen Oliver Stenzel, Designfit zu Schadensersatz in Höhe der normalerweise zu bezahlenden Lizenzgebühren zu verlangen (Lizenzanalogie). Der Kunde erhält hierdurch kein Nutzungsrecht. Weitergehende Ansprüche von Oliver Stenzel, Designfit bleiben ausdrücklich vorbehalten. 


II. Recht zur Referenznennung; Rechte Dritter; Freistellung


(1)   Oliver Stenzel, Designfit hat im Falle eines Vertragsschlusses das Recht, den Kunden unter Nennung von dessen Firma und Verwendung von dessen Firmenlogo als Referenz auf der Webseite von Oliver Stenzel, Designfit, in Präsentationen sowie auf Printmedien, wie z.B. Flyern, darzustellen. Eine Nennung des Kunden in Pressemitteilungen wird Oliver Stenzel, Designfit jedoch zuvor mit dem Kunden abstimmen. Oliver Stenzel, Designfit wird dem Kunden die beabsichtigte Darstellung des Auftrags zur Referenznennung mit Firma und Logo des Kunden vorab zur Abstimmung zuschicken. Wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht, gilt dies als Zustimmung zu der von Oliver Stenzel, Designfit beabsichtigten Darstellung. Oliver Stenzel, Designfit wird den Kunden bei der Bitte um Zustimmung auf diese Folge noch mal hinweisen. Sollten der Kunde der Darstellung E-Mail ganz oder in Teilen widersprechen, werden sich die Parteien über eine Darstellung verständigen.

(2)   Sollten der Darstellung zur Referenznennung in dem von Oliver Stenzel, Designfit dem Kunden vorgelegten Umfang Rechte Dritter entgegenstehen, so ist der Kunde verpflichtet, dies Oliver Stenzel, Designfit mitzuteilen. 

(3)   Sofern der Kunde Oliver Stenzel, Designfit Vorlagen überlasst oder Vorgaben für den Auftrag macht, z.B. ein bestimmtes Design als Ausgangsbasis nennt, eine Weiterentwicklung eines Werkes wünscht oder in sonstiger Weise Oliver Stenzel, Designfit urheberrechtlich oder auf andere Weise geschützte Werke für die Erfüllung des Auftrags überlässt, so sichert der Kunde zu, dass er an solchen Werken die für die Durchführung des Auftrags vonOliver Stenzel, Designfit notwendigen Rechte innehat.

(4)   Der Kunde stellt Oliver Stenzel, Designfit von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen die Absätze 2 und 3 dieser Regelung gegen Oliver Stenzel, Designfit geltend machen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung von Oliver Stenzel, Designfit (Gerichts- und Anwaltskosten) in gesetzlicher Höhe.


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